Büroräume der TK
Wir arbeiten im Verwaltungsrat dafür, dass sich gesetzliche Krankenkassen stärker als
1. Versicherte haben schon jetzt das Recht, einmal jährlich eine Übersicht über die Ausgaben der Kasse für sie anzufordern. Die Kasse weist sie künftig nicht nur systematisch auf dieses Recht hin, sondern unterstützt sie aktiv bei der Umsetzung. Die Auskunft muss eine detaillierte Übersicht über die zur Person neu gespeicherten oder geänderten Informationen (Kosten der Medikamente und Arztbesuche des Mitglieds, gespeicherte Diagnosen, Behandlungen usw.) beinhalten.
2. Versicherte werden informiert, wie und durch welche finanziellen Anreize ihre Behandlung gesteuert wird, ob z.B. bei bestimmten Diagnosen bestimmte Behandlungen oder Medikamentierung für die behandelnden Ärzte lukrativer sind als andere. Jede Ausgabe der Mitgliederzeitschrift bringt dazu genaue und verständliche Informationen. Zusätzlich können sich Versicherte über Abrechnungsmöglichkeiten und Alternativen, die für ihre Behandlung anwendbar sein können, informieren,
3. Die Kasse informiert ebenfalls ausführlich und allgemein verständliche über laufende und geplante EDV-Verfahren,
bei denen es um persönliche Daten der Versicherten geht (Versicherungs- und Behandlungsdaten), in ihren Mitgliederzeitungen und im Internet.
Beispiel: Kontrolle der ärztlichen Behandlungen nach Durchschnittswerten.
4. Die Kasse unterrichtet ihre Mitglieder vor Veränderungen im Bezahlungssystem oder in der Informationstechnik über Alternativen so, dass diese Entscheidungen mit ihrem Für und Wider nachvollziehen können.
5. Vor wesentlichen Veränderungen der IT oder des Abrechnungssystems und vor der Einführung neuer Tarife oder neuer Kooperationen werden Urabstimmungen oder Mitgliederbefragungen durchgeführt. Das gilt vor allem vor so weit reichenden Veränderungen wie der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (EGK).
Wir setzen uns in den Verwaltungsräten für transparente und demokratische Gesundheitspolitik der Kassen ein.
1. VertreterInnen der Kasse in weiteren Gremien (Landes- und Bundesausschüsse der Krankenkassen usw.) müssen entweder von der Selbstverwaltung - oder direkt von den Versicherten gewählt werden. Ziel sind demokratische, echte Wahlen zwischen mehreren KandidatInnen.
2. Für die gewählten Vertreter in diesen Gremien sind folgende demokratischen Regeln grundsätzlich verpflichtend:
a. öffentliche Berichterstattung über Tagesordnungen, Sitzungsverlauf, Vorschläge, Entscheidungen sowie vorgeschlagene Alternativen (im Internet bzw. in Mitgliederzeitungen)
b. entsprechend Veröffentlichung der eigenen Vorstellungen und Ziele sowie diese anderer Gremienmitglieder
c. Eigen-Verpflichtung, auf Fragen der Versicherten zeitnah, und auf Wunsch öffentlich im Internet, zu antworten,
d. die Vertreter in den Gremien sind an die Beschlüsse der bei den Sozialwahlen gewählten Selbstverwaltung der Krankenkassen gebunden.
3. Soweit in einem Gremium weitere Wahlen stattfinden (z.B. Landesausschuss der Krankenkassen wählt Bundesausschuss, dieser wiederum den Gemeinsamen Bundesausschuss, die Gematik ...), gelten obige Grundsätze ebenfalls.
4. Es dürfen nur Personen kandidieren, die sich zu deren Einhaltung verpflichten und diese Verpflichtung nach oben immer weitergeben.